Sie sind hier: Sekundarschule > Home > Eltern > Das Bildungspaket
19.4.2024 : 21:00 : +0200

Das Bildungspaket

Haben Sie Anspruch auf das Bildungspaket?

Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Wo beantragen Sie das Bildungspaket für Ihr Kind?

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies kann im Einzelfall sein:

  • Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
  • Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
  • Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mehr Infos ...

... erhalten Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Soziales.

Hier finden Sie die Leistungen, die Ihrem Kind zustehen, Merkblätter, sowie die Formulare, die Sie für die Antragstellung benötigen.

Außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet.